
Anfrage: Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale gemäß der RL KStB Teil B
Mit der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 wurde eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) eingeführt.
