Anfrage: Funkmasten auf öffentlichen Gebäuden

1. Welche Einnahmen, z. B. aus Pachtverträgen, erwirtschaftet die Stadt Chemnitz durch Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden? Bitte um detaillierte Auflistung von Standorten und Einnahmen. (Zeitraum 2010 bis 2016)

2. Werden Betroffene über die Errichtung von Mobilfunkantennen an öffentlichen Gebäuden informiert? Wenn ja: Inwieweit wird den Betroffenen seitens der Stadt ein Mitbestimmungsrecht bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an den Gebäuden eingeräumt?

3. Existiert eine Risikobewertung hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Nähe von Mobilfunkantennen?

RA-329_2017_Antwort_Funkmasten auf öffentlichen Gebäuden

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