Anfrage: RA-305/2019 – Nachfrage zur Ratsanfrage RA-229/2019

1. Entspricht der am § 23 Abs. 1 Nr. LuftVO ausgerichtete Umfang der Daten somit ebenfalls der Nebenbestimmung II.12

2. Wird das Hauptflugbuch lückenlos geführt?

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