1. In welchen Grundschulen gibt es im Schuljahr 2017/2018 für die
Hortbetreuung eine Doppelnutzung?
2. In welchen dieser Schulen gibt es
a) separate Räume für die Hortleitung
b) extra Räume für die Hortnutzung (nicht in Doppelnutzung)
3. Inwieweit sind die Außenanlagen dieser Schulen für die Doppelnutzung
geeignet und wo gibt es Konflikte zwischen Hortbetreuung und Unterricht
(z. B. durch Lärm)?
4. Wie wird sich der Bedarf an Doppelnutzung von Schulräumen für die
Hortbetreuung angesichts steigender Schülerzahlen in den kommenden
Schuljahren entwickeln?
5. Welche Standards gelten für die Doppelnutzung von Räumen in Schulen
zur Hortbetreuung im Sinne der Betriebserlaubnis?
6. Welche technischen Möglichkeiten (Möbel, Ausstattung) gibt es, um die
Doppelnutzung qualitativ zu verbessern und wo kommen diese
gegebenenfalls schon zum Einsatz?
7. Wer wird bei der Einrichtung von Räumen zur Doppelnutzung eingebunden?
RA-335_2017_Antwort_Standard von Raumnutzung Hort an Grundschulen_SPD LINKE GRÜNE