Auch in diesem Winter ist im Stadtgebiet wieder zu sehen, dass Anliegerpflichten in Bezug auf den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen oftmals nicht ausreichend wahrgenommen werden. In der Folge bleiben Gehwege und Bushaltestellen oftmals unberäumt und Fußgänger*innen können nur eingeschränkt die Wege benutzen. Besonders schwierig ist dann die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen wie ältere Menschen, Leute mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen. Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
1. Wird das Personal des Ordnungsamtes auch für die Prüfung der Anliegerpflichten beim Winterdienst eingesetzt?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Möglichkeiten gedenkt die Verwaltung auszuschöpfen, um die Situation für Fußgänger*innen im Winter auf Gehwegen zu verbessern?