Anfrage zur Barrierefreiheit und Teilhabe an Wahlen

1. In der Stadt Chemnitz waren laut Aussage der Verwaltung für die Wahlen 2013 von den 161 benötigten Wahlräumen, 60 barrierefrei. Welche Entwicklungen in Bezug auf die Sicherung von barrierefreien Wahlen hat es seit den Wahlen im Jahr 2013 gegeben?

2. Wie viele Chemnitzer Wahllokale werden zur diesjährigen Bundestagswahl barrierefrei sein?

3. Wie wird im Verantwortungsbereich der SVC gesichert – ausgenommen Veröffentlichungen im Amtsblatt – dass alle Wählerinnen und Wähler gleiche Chancen auf Zugang zu Informationen über die Teilnahme an den bevorstehenden Bundestagswahlen haben?

4. Werden Wahlbriefe barrierefrei ausgefertigt – beispielsweise in einfacher Sprache oder für Menschen mit Beeinträchtigung des Sehvermögens in Brailleschrift? Falls nicht, wie erlangen die Menschen, die den Wahlbrief nicht in der jetzigen Form lesen können, Zugang zum Wahlverfahren?

5. Übernimmt die Stadt Chemnitz über die entsprechend ihrer wahlgesetzlich vorgegebenen Informationspflicht und die erforderlichen Bekanntmachungen im Chemnitzer Amtsblatt hinaus, zusätzliche Anstrengungen für Teilhabe und Barrierefreiheit an den Wahlen? Wenn ja, in welcher Form?

RA-276_2017_Antwort_Barrierefreiheit und Teilhabe an Wahlen

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