Anfrage zur Befristung der Beauftragtentätigkeit

In der Beschlussvorlage Nr. B-272/2014, die der Stadtrat am 15.10.2014 beraten und beschlossen hat, heißt es im Begründungstext: „Die Befristung der Beauftragtentätigkeit ist Ausdruck des Demokratieprinzips und ermöglicht dem Stadtrat eine fachpolitische und personelle Steuerung in den Bereichen, die von den Beauftragten vertreten werden.“
1. Was genau ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff einer „fachpolitischen Steuerung“ zu verstehen? 2. Was genau ist diesem Zusammenhang unter dem Begriff einer „personellen Steuerung“ zu verstehen?

RA-420-Antwort Befristung Beauftragte

Weitere Beiträge

Nach oben Skip to content