1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?
BÜNDNISGRÜNE lehnen Kürzungen für Tiere in Not Chemnitz e.V. ab
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Chemnitz spricht sich klar gegen die geplanten Kürzungen für den Verein Tiere in Not Chemnitz e.V. im kommenden Doppelhaushalt aus. „Es ist völlig unangemessen, an dieser Stelle Mittel