1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?

Stellplatzsatzung: Neuer Entwurf sorgt für Kritik
In der kommenden Sitzung des Stadtrats soll über eine neue Stellplatzsatzung entschieden werden. Darin wird geregelt, wie viele Parkplätze bei Bauprojekten geschaffen werden müssen. Nachdem der erste Entwurf von verschiedenen Fraktionen kritisiert wurde, hat die
