1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?
Offener Brief stellt Zukunft des ÖPNV in Chemnitz infrage
BÜNDNISGRÜNE fordern: Straßenbahnausbau darf nicht ins Hintertreffen geraten Chemnitz, 23. August 2024 – Die geplanten Erweiterungen des Chemnitzer Straßenbahnnetzes stehen auf der Kippe. Als Beitrag zur Lösung der Finanzierungsprobleme fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die vollständige