1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?

Grüne kritisieren Verschleppung des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof
Die Stadt Chemnitz verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, am Chemnitzer Hauptbahnhof ein Fahrradparkhaus einzurichten. Doch bis heute deutet nichts auf eine baldige Umsetzung des Projektes hin. Joseph Israel, mobilitätspolitischer Sprecher der Bündnisgrünen Ratsfraktion, hat
