1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?
BÜNDNISGRÜNE fordern den Erhalt des Wildgatters in Chemnitz
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat von Chemnitz bekräftigt ihre klare Haltung zum Wildgatter Oberrabenstein: Kürzungen oder eine mögliche Schließung des beliebten Natur- und Bildungsgartens werden von der Fraktion nicht unterstützt. Stadtrat Joseph Israel