1. Die Restlaufzeit des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord ist – naturgemäß – begrenzt. Hierzu wurden sowohl durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, als auch durch eine leitende Mitarbeiterin des Kraftwerks der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG recht konkrete Zeithorizonte öffentlich benannt. Sind diese, mit „etwa 10 bis 15 Jahren“ benannten Zeiträume in etwa korrekt?“ 2. Wenn nein: Von welcher Restlaufzeit, bei gegebenen Differenzen auch aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kraftwerksblöcke, geht die Stadtverwaltung dann aus?

Diese Provokation verhöhnt alle, die damals und heute ihr Leben für ihren Freiheitswillen riskierten
Fraktionserklärungen aus aktuellem Anlass zur Stadtratssitzung am 18. Juni 2025 Gestern haben wir an den 17. Juni 1953 erinnert. Mutige Arbeiter, Studierende und Bürger begehrten damals gegen die unerträglichen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in der