Das Tierheim Chemnitz soll nach dem neuen Vertrag zwischen Tierheim und der Stadt Chemnitz auch die Aufgaben einer Wildtierauffangstation erfüllen.
1. Gibt es dazu Stellungnahmen der unteren und oberen Jagd- und Forstbehörde?
2. Erfüllt das Tierheim die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wildtierauffangstation?
3. Sind die baulichen Erfordernisse, wie weitläufige, von Haustieren räumlich getrennte Gehege, vorhanden?
4. Gibt es qualifiziertes Personal, das beispielsweise eine fachgerechte Auswilderung von Greifvögeln, Fledermäusen oder Mardern vornehmen kann?
5. Warum ist das Tierheim für eine Wildtierauffangstation aus Sicht der Verwaltung baulich als auch personell besser geeignet als das Wildgatter Rabenstein bzw. der Botanische Garten?