Am 16.07.2014 konstituierte sich der Stadtrat für die Wahlperiode 2014 bis 2019. Die StadträtInnen erhielten von der Oberbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und gelobten, die Rechte der Stadt Chemnitz gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern. Auf der Tagesordnung standen dann mit der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung zunächst die Regularien für die „inneren Arbeitsgrundlagen“ des Stadtrates. Mit der am 01. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Sächsischen Gemeindeordnung ist es erstmals möglich gewesen, die Besetzung der Ausschüsse nach dem Benennungsverfahren vorzunehmen. Aufgrund unserer erstarkten GRÜNEN Fraktion steht uns in jedem Ausschuss ein Platz zu, die Bildung der Beiräte steht allerdings noch aus. Nunmehr auch in der Geschäftsordnung geregelt ist die Möglichkeit, „In begründeten Ausnahmefällen eine Anhörung von Betroffenen BürgerInnen auch dann durchzuführen, wenn keine Entscheidung vorbereitet wird.“ Damit wird auch einem Anliegen der letzten Fraktion entsprochen, die im Zusammenhang mit den Beschwerden zur Lärmproblematik an der B 174 diese Anhörung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wollte. Zur Geschäftsordnung hat die Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht, der mehr Transparenz bei Anfragen bringen soll.
Änderungsantrag GRÜNE B-132_2014 Geschäftsordnung 16072014
Petra Zais