Die Fraktionsgemeinschaft der BÜNDNISGRÜNEN wirbt in der kommenden Stadtratssitzung für den Beitritt der Stadt Chemnitz zur “Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden”. Diese fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Volkmar Zschocke, mobilitätspolitischer Sprecher der Fraktionsgemeinschaft erläutert das Anliegen: „Wir unterstützen damit auch das Vorhaben des Bundesverkehrsministers, die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in den Kommunen zu erleichtern. Die vom Bundestag bereits beschlossene StVO-Novelle ist aber leider im November letzten Jahres im Bundesrat gescheitert und liegt seitdem auf Eis. Wir können und wollen es aber nicht akzeptieren, dass Bund und Länder sich nicht zu dieser wichtigen StVO-Novelle verständigen.“
Ein Beschluss der Resolution der Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden” wäre aus Sicht der Bündnisgrünen Fraktionsgemeinschaft ein wichtiges Signal aus Chemnitz, diese Einigung einzufordern. „Als wir den Beschlussantrag geschrieben haben, hatten 1011 Kommunen – darunter 13 aus Sachsen – mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits gefordert. Inzwischen sind es 1068 und es werden wöchentlich mehr. Der Beitritt ist unkompliziert möglich und könnte nach einem Beschluss kommenden Mittwoch durch formlose Erklärung des Oberbürgermeisters oder des Baubürgermeisters erfolgen.“
Im Kern wird mit dem Beitritt zur Resolution der Bund aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 zu vereinfachen und zu entbürokratisieren: „Für die Stadtverwaltung hätte diese Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regeln enorme Vorteile. Es wäre Bürokratieabbau im besten Sinne. Der bisherige umfangreiche Prüfaufwand würde wesentlich schlanker ausfallen, das spart Zeit und Ressourcen in der Verwaltung“, erläutert Zschocke abschließend.
Beschlussantrag und Stellungnahme der Verwaltung: https://sessionnet.krz.de/chemnitz/bi/vo0050.asp?__kvonr=6985230
Internetseite der “Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden”: https://lebenswerte-staedte.de/de/
Inhalt der StVO-Novelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/stvo-novelle-2023-2229430
Pressemitteilung vom 15.04.2024