Im letzten Jahr wurde eine Elternvertretung als Sachbearbeiter/in Amtsvormundschaft bis 2015 durch die Stadt Chemnitz ausgeschrieben. Aufgabenschwerpunkte waren unter anderem erzieherische Aspekte und die Erstellung eines Hilfeplanes. 1. Warum war in der Stellenausschreibung nicht zwingend eine Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich vorgeschrieben? Warum reichten auch Verwaltungsabschlüsse? Wie wird garantiert, dass Personen mit Verwaltungsabschlüssen auch die pädagogische und erzieherische Einflussnahme gegenüber dem Kind wahrnehmen können? 2. Welche Qualifikation benötigt ein Amtsvormund wenn er bei der öffentlichen Hand angestellt ist? 3. Wie oft erfolgen Hilfeplangespräche mit den Pflegeeltern?
Haushaltsdiskussion: Mehr Zeit ist Chance für Dialog und Beteiligung – Beschluss zum Haushalt aber nicht auf die lange Bank schieben
In der heutigen Presse wird informiert, dass die Entscheidung zu den geplanten Einsparungen in verschiedenen Bereichen möglicherweise in den März 2025 verschoben werden. Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender, äußert sich: „Mit uns wurde über eine Verschiebung bis