Ratsanfrage zum Pflegekinderdienst

Im letzten Jahr wurde eine Elternvertretung als Sachbearbeiter/in Amtsvormundschaft bis 2015 durch die Stadt Chemnitz ausgeschrieben. Aufgabenschwerpunkte waren unter anderem erzieherische Aspekte und die Erstellung eines Hilfeplanes. 1. Warum war in der Stellenausschreibung nicht zwingend eine Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich vorgeschrieben? Warum reichten auch Verwaltungsabschlüsse? Wie wird garantiert, dass Personen mit Verwaltungsabschlüssen auch die pädagogische und erzieherische Einflussnahme gegenüber dem Kind wahrnehmen können? 2. Welche Qualifikation benötigt ein Amtsvormund wenn er bei der öffentlichen Hand angestellt ist? 3. Wie oft erfolgen Hilfeplangespräche mit den Pflegeeltern?

RA-258-2014 Antwort Pflegekinderdienst

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