Am 18.07.2013 fand im D3 eine Beratung zum Thema Betriebsvereinbarung/Haustarifvertrag WETRAC unter Beteiligung der VertreterInnen der Fraktionen und dem Geschäftsführer der WETRAC Herrn Wüpper statt. Es gab Einigkeit darüber, den Haustarifvertrag mit ver.di bis Ende des Jahres 2013 zu verhandeln. Nach meinem Kenntnisstand ist der Haustarifvertrag bisher nicht zustande gekommen. 1. Was sind die Gründe dafür, dass trotz eines verhandlungsfähigen Entwurfs der Haustarifvertrag von der Geschäftsleitung der WETRAC bisher nicht unterzeichnet wurde? 2. In welchem Umfang hat die Stadt (OBM, BM, Betriebsausschuss, Stadtrat) das Recht, die Geschäftsleitung der WETRAC anweisen, den Haustarifvertrag zum Abschluss zu bringen? 3. Wo gibt es wesentliche Unterschiede in den Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen der städtischen Beteiligung WETRAC im Vergleich zu denen der ArbeitnehmerInnen im städtischen Eigenbetrieb ASR? 4. In welchem Umfang hat die Geschäftsführung die zugesagte Unterstützung des Prozesses der Bildung eines Betriebsrates in der WETRAC tatsächlich geleistet?

Stadtverwaltung und kommunales Wohnungsunternehmen bauen Solarstrom aus
Bündnisgrüne: Auch Mieterkraftwerke und Bürgerenergiegenossenschaften nutzen Pressemitteilung 30.07.2026, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN In Chemnitz kommt der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden weiter voran. Gemäß Antwort auf eine Informationsanfrage im Stadtrat wird die installierte Leistung
