Am 28.04.2014 habe ich die RA-180-2014 zur Umsetzung des HH-Beschlusses 2013 (Erhöhung der Zuwendung für die zwei Suchtberatungsstellen) gestellt. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht zur Veröffentlichung freigegeben wird. Was sind die Gründe für die „Nichtöffentlichkeit“ der Antwort? Bitte beantworten Sie mir genau, warum trotz der Öffentlichkeit der Haushaltsberatung möglicherweise das „öffentliche Wohl“ bzw. die „berechtigten Interessen Einzelner“ einer Veröffentlichung der Antwort auf die Anfrage entgegenstehen? Mit der Antwort auf die RA-237/2014 ist nunmehr die RA-180-2014 öffentlich und kann hier nachgelesen werden.
BÜNDNISGRÜNE fordern den Erhalt des Wildgatters in Chemnitz
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat von Chemnitz bekräftigt ihre klare Haltung zum Wildgatter Oberrabenstein: Kürzungen oder eine mögliche Schließung des beliebten Natur- und Bildungsgartens werden von der Fraktion nicht unterstützt. Stadtrat Joseph Israel