Tiere, Bäume und das Grundwasser leiden besonders unter Streusalz. Deshalb dürfen in Chemnitz nur in Ausnahmefällen – an kritischen Stellen wie Treppen oder bei Eisregen – Salz und andere auftauende Stoffe genutzt werden. Seit dem 1.1.2023 bestimmt die Chemnitzer Straßenreinigungssatzung, dass auf Gehwegen grundsätzlich nur noch „Sand und feinkörniger Splitt“ zum Einsatz kommen. Baumscheiben sollen besonders geschützt werden.
Stadträtin Katharina Weyandt bittet, die Regel besser zu beachten: “Wir erhalten immer mehr Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zum Streusalzeinsatz auf Fußwegen. Im zweiten Winter nach der Beschlussfassung ist die Änderung offenbar noch nicht ausreichend bekannt. Wir bitten alle städtischen Betriebe und Unternehmen, die Wohnungsgenossenschaften und Hauseigentümer, die Satzungsänderung zu beachten. Liebe Hausmeisterfirmen, bitte denkt an die Hundepfoten und Bäume! Die Stadtverwaltung ist gefordert, die Regelungen zum Streusalz im Amtsblatt, über Pressemitteilungen und Social Media besser bekannt zu machen.”
Für die Fußwege bedeutet der Beschluss keine Rutschpartie im Winter. Andere Städte wie etwa Berlin, Hamburg, Mainz und München haben ebenfalls das Streuen mit Salz verboten. Auch im Kurort Oberwiesenthal gilt ein ähnliches Verbot.
Pressemitteilung vom 15.01.2024