
Anfrage zur Befristung der Beauftragtentätigkeit
In der Beschlussvorlage Nr. B-272/2014, die der Stadtrat am 15.10.2014 beraten und beschlossen hat, heißt es im Begründungstext: „Die Befristung der Beauftragtentätigkeit ist Ausdruck des Demokratieprinzips und ermöglicht dem Stadtrat eine fachpolitische und personelle Steuerung