1. Wie viele Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leben in der Stadt Chemnitz (bitte nach Anspruchsgrundlagen §§2, 3 etc. aufschlüsseln und nach Alleinstehenden, Paaren und Kindern)?
2. Wie viele der Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterliegen Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG (bitte nach Anspruchsgrundlagen und Einschränkungsgründen aufschlüsseln)?
3. Gibt es in unserer Kommune Fälle, die nach dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.12.2016 (vgl. AZ: B 14 AS 31/16 R) überprüft wurden? Wenn ja, wie viele?
4. Für wie viele Unionsbürger*innen wurde mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ (GrSiAuslG) vom Zugang zu Leistungen des SGBII und SGB XII ausgeschlossen (bitte differenzieren nach den Unionsbürger*innen ohne materielles Aufenthaltsrecht, Unionsbürger*innen mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche, Unionsbürger*innen, die als ehemalige Arbeitnehmende ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland aus der Schul- oder Berufsausbildung ihrer Kinder ableiten (Art. 10 der VO 492/2011, Wanderarbeitnehmerverordnung)?
5. Wie viele von der Neuregelung betroffenen Ausländer*innen erhalten bei Hilfsbedürftigkeit die für maximal einen Monat gewährten sogenannten Überbrückungsleistungen für Ernährung und Unterkunft? Wie viele Personen sind davon Minderjährige?
6. Wie viele Asylbewerberleistungsempfänger*innen gab es in unserer Kommune zwischen 2011 und 2017 (bitte differenzieren nach Alleinstehenden, Paaren, Kindern und nach Jahren aufschlüsseln)?
7. Wie viele deutsche Staatsbürger*innen und Menschen ohne deutschen Pass, die in unserer Kommune leben, leben unterhalb des garantierten Existenzminimums?
8. Inwieweit besteht Ihrer Einschätzung nach ein möglicher Zusammenhang zwischen den Verschärfungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, dem Bundessozialgerichtsurteil und der darauf gefolgten Gesetzesänderung mit dem Anstieg der Nachfrage bei der Tafel?