Erfahrungen andere Städte zeigen, dass eine unreglementierte Verbreitung von Leih-Scootern oder auch Leihrädern zu Problemen mit der Verkehrssicherheit führen können. Insbesondere zu Fuß gehende dürfen nicht gefährdet oder mobilitätseingeschränkte Menschen nicht behindert werden. Der öffentliche Raum ist für alle da und darf nicht von einem System überlastet werden. Das gilt zuallererst für die in großer Anzahl herumstehenden PKW, aber natürlich auch für eine ausufernde Anzahl von Gefährten im Bereich Mikromobilität.
Es mag typisch für Chemnitz sein, dass die vielfältigen und zum Teil massiven Behinderungen durch regelwidrig haltende oder parkende PKW bisher noch keine so breite Debatte ausgelöst haben, wie die zu E-Scootern. Gleichwohl hat die Kritik an wild herumstehenden E-Scootern ihre Berechtigung. Wir begrüßen es grundsätzlich, mehr Ordnung in den Umgang mit diesen Gefährten zu bringen.
Entscheidend ist, dass perspektivisch die Verleihsysteme im Bereich der sogenannten Mikromobilität und neuer Formen der Mobilität räumlich und zeitlich an einer gemeinsamen, von der Stadt gemanagten digitalen Schnittstelle gesteuert werden. Jeder Anbieter, der in Chemnitz auf den Markt will, sollte sich zu dieser Schnittstelle verpflichten. Ein Beispiel, wie dies umgesetzt werden kann, ist Stuttgart. Dort haben sich die Anbieter verpflichtet, alle georeferenzierten Standorte der im Stadtgebiet in Nutzung befindlichen Fahrzeuge in Echtzeit für die interne Verwendung der Stadtverwaltung an einer standardisierten maschinenlesbaren Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. So wird die gesamtheitliche Ausgabe der Daten aller Anbieter in einer stadtinternen Plattform möglich.
Eine metergenaue digitale räumliche Steuerung dürfte zwar technisch noch nicht möglich sein, aber die digitale Definition von Verbotszonen, Abstellbereichen oder Zonen der Geschwindigkeitsdrosselung schon. Dieses System soll dafür sorgen, dass die Leih-Scooter je nach Zone abgestellt bzw. nicht abgestellt werden können oder geschwindigkeitsgedrosselt werden. Auch ein Fotobeweis für ein regelkonformes Abstellen durch die Nutzenden kann – wie beispielsweise bei Bird schon praktiziert – implementiert werden. All dies ist technisch möglich und wird auch in anderen Städten schon praktiziert. Wichtig ist, dass die Stadt Chemnitz die Hoheit über diese digitale Schnittstelle hat, um verkehrspolitisch agieren und der Verantwortung für die Ordnung im öffentlichen Raum nachkommen zu können.
Die Vorteile von Leih-Scootern oder Leihrädern gegenüber dem PKW dürfen aber nicht dadurch eliminiert werden, dass sie nur weit entfernt von Start und Zielpunkt ausgeliehen oder abgestellt werden können. Die Stadt sollte daher durch Vereinbarungen mit den Verleihern erreichen, dass E-Scooter stationsgebunden vor allem dort zur Verfügung stehen, wo sie nachhaltige Fortbewegung unterstützen – z.B. an Haltestellen, an großen Firmen oder Mobilitätsknotenpunkten. In diesem Zusammenhang kann künftig auch die Implementierung in das Ticketsystem der CVAG geprüft werden, um Pendlerinnen und Pendlern einen Anreiz zu schaffen, dass Auto stehen zu lassen.
Alles was die Stadt mit den Anbietern vereinbart und steuert, sollte das strategische Ziel aus dem Entwurf zum Mobilitätsplan unterstützen. Dort ist aktuell formuliert: „Die Stadt Chemnitz entwirft einen regulatorischen Rahmen für den Einsatz neuer Formen der Mobilität im Stadtgebiet. Er soll gleichermaßen für automatisierte und autonome Fahrzeuge gelten. Ziel ist es, neue Formen der Mobilität sinnstiftend in das bestehende Mobilitätsangebot einzubinden, diese als räumliche und/oder zeitliche Ergänzung des Umweltverbunds zu nutzen und gegebenenfalls die Verkehrsleistung insgesamt zu reduzieren.“
Mobility Data Specification für Kommunen, erklärt: https://radforschung.org/log/mds-fuer-kommunen-erklaert/
Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Schnittstelle in Stuttgart (siehe freiwillige Selbstverpflichtung) https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/
Stadtratsanfrage von Toni Rotter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Verleihsystemen: https://sessionnet.krz.de/chemnitz/bi/ag0050.asp?__kagnr=8845
Stadt Chemnitz Entwurf Mobilitätsplan 2040: https://www.chemnitz.de/chemnitz/media/unsere-stadt/verkehr/verkehrsplanung/vep2040_entwurf_202010_version1_3.pdf