In der Informationsvorlage I-025/2021 zum Stadtordnungsdienst informierte das zuständige Dezernat über die neu eingeführten Abschaltmaßnahmen der Videokameras im Innenstadtbereich bei Demonstrationen. Bürgermeister Runkel hatte dies bereits 2018 mündlich zugesagt und anschließend für technisch nicht umsetzbar erklärt. Ein halbes Jahr nach einem Gerichtsbeschluss vom Juli 2020, welcher feststellt, dass es sich tatsächlich um einen Grundrechtseingriff handelt, wurde reagiert.
Toni Rotter, Sprecher für Sicherheit der Fraktionsgemeinschaft im Stadtrat: „Auf besagten Beschluss hatte ich im September vergangenen Jahres im Ausschuss für Klima-, Umweltschutz und Sicherheit hingewiesen. Der sächsische Datenschutzbeauftragte versuchte bereits mehrfach zu vermitteln, dass eine Abschaltmöglichkeit vorhanden sein muss.“
In einer Antwort des zuständigen Dezernates auf eine Anfrage Rotters aus der Stadtratssitzung vom 05.05. wurde nun erklärt, erst im Januar 2021 von der rechtlichen Situation Kenntnis erlangt zu haben.
Rotter weiter: „Einerseits ist es gut, dass endlich Einsicht erkennbar wird, doch die jetzige Option des möglichen Abschaltens bei frühzeitiger Versammlungsanmeldung kommt einem Demoknopf nicht mal im Ansatz nahe und ist nicht barrierefrei. Wenn die Wahrung von Grundrechten nicht sichergestellt werden kann, sollte die Überwachung abseits von Verkehrssicherung, Privatgeländen oder Filmen durch die Polizei bei begründetem Verdacht, wohl grundsätzlich überprüft werden. Die Maßnahme des Abschaltens der Kameras alleine reicht darüber hinaus nicht aus. Denn für Betroffene ist nicht klar ersichtlich, dass die Kameras tatsächlich nicht filmen. Wenn nachvollziehbar vermutet werden kann, die Teilnahme an einer Demonstration wird überwacht, ist das bereits ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Egal, ob tatsächlich gefilmt wird oder nicht (siehe Beschluss des OVG NRW 13. März 2020 / Aktenzeichen: 15 B 332/20).“
Pressemitteilung 31.05.2021